

SCHADSTOFF-UNTERSUCHUNG
Unsere Leistung für Sie:
· Gebäudecheck mit Material-Beprobung und Dokumentation
· Gefährdungsbeurteilung
· Massnahmen und Empfehlungen
· Sanierungskonzept mit Darstellung der Entsorgungswege
Obwohl seit 30 Jahren in der Schweiz verboten - muss bei Um- und Rückbauarbeiten an Gebäuden mit einem Erstellungsdatum zwischen 1950 und 1990, mit einem Asbestvorkommen gerechnet werden. Zusätzlich sind weitere Schadstoffe wie PCB-/CP- oder PAK-haltige Produkte im Baubestand weit verbreitet. Als Faustregel kann angenommen werden, dass in Gebäuden mit einem Erstellungs- oder Umbaudatum vor 1990 schadstoffhaltige Materialen vorhanden sind.
Deshalb empfiehlt es sich rechtzeitig, bereits bei der Planung von Um- und Rückbauprojekten den Gebäudecheck und eine Schadstoffuntersuchung und allenfalls eine Schadstoffsanierung als festen Bestandteil des Projekts vorzusehen.