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SCHADSTOFF-UNTERSUCHUNG

Unsere Leistung für Sie:

·         Gebäudecheck mit Material-Beprobung und Dokumentation

·         Gefährdungsbeurteilung

·         Massnahmen und Empfehlungen

·         Sanierungskonzept mit Darstellung der Entsorgungswege

 

Obwohl seit 30 Jahren in der Schweiz verboten - muss bei Um- und Rückbauarbeiten an Gebäuden mit einem Erstellungsdatum zwischen 1950 und 1990, mit einem Asbestvorkommen gerechnet werden. Zusätzlich sind weitere Schadstoffe wie PCB-/CP- oder PAK-haltige Produkte im Baubestand weit verbreitet. Als Faustregel kann angenommen werden, dass in Gebäuden mit einem Erstellungs- oder Umbaudatum vor 1990 schadstoffhaltige Materialen vorhanden sind.

Deshalb empfiehlt es sich rechtzeitig, bereits bei der Planung von Um- und Rückbauprojekten den Gebäudecheck und eine Schadstoffuntersuchung und allenfalls eine Schadstoffsanierung als festen Bestandteil des Projekts vorzusehen.

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